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AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Ev. Familienbildungsstätte Münster (Stand: 06.05.2021)

§ 1 Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Ev. Familienbildungsstätte Münster (im Folgenden: Familienbildungsstätte).
  2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform (Telefax, E-Mail, Login-Homepage). Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt kein Vertragsangebot dar.
  2. Der/die Anmelder*in ist an die Anmeldung 10 Tage lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der Familienbildungsstätte zustande.
  3. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

§ 3 Vertragspartner*in und Teilnehmer*in

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Familienbildungsstätte als Veranstalterin und der Anmelder*in (Vertragspartner*in) begründet.
  2. Der/Die Anmelder*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist der Familienbildungsstätte namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Familienbildungsstätte. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  3. Die Familienbildungsstätte darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 4 Kostenbeitrag

  1. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des Kostenbeitrages in entsprechender Höhe.
  2. Die nachfolgend aufgeführten Personengruppen können eine Ermäßigung der Kursgebühren erhalten:
  • Wohngeldbezieher/innen und ihre Familie
  • Sozialhilfeempfänger und ihre Familien
  • Arbeitslose und ihre Familien
  • Inhaber/innen der Jugendleiter-Card und des Münsterpasses.

Eine Ermäßigung kann auf Antrag gewährt werden. 

  1. Die Kostenbeiträge sind mit Beginn des Kurses fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
  2. Auf Antrag kann eine Ratenzahlung ab einer Kursgebühr von 75 Euro gewährt werden.

§ 5 Durchführung der Kurse

  1. Für Veranstaltungen sind die Teilnehmer/innenzahl aus räumlichen und organisatorischen Gründen begrenzt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt, ohne dass es eines Rücktritts oder einer Kündigung bedarf. Des Weiteren kann dies dazu führen, dass Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sind.
  2. Sollte sich eine Teilnehmer*in in der Familienbildungsstätte für eine Veranstaltung anmelden, die bereits ausgebucht ist, erhält sie von der Familienbildungsstätte keine Auftragsbestätigung, sondern eine Information darüber, dass der Kurs bereits voll ist. Es wird von der Familienbildungsstätte in der Reihenfolge der Anmeldung eine Warteliste angelegt. Sobald in der gewünschten Veranstaltung ein Platz frei wird, informiert sie die Teilnehmer*in hierüber entweder per E-Mail, SMS, telefonisch, persönlich oder schriftlich. Damit bietet die Familienbildungsstätte der Teilnehmer*in an, an dieser Veranstaltung noch teilzunehmen. Wenn die Teilnehmer*in die Veranstaltung dann belegen möchten, ist es erforderlich, dass sie das Angebot der Familienbildungsstätte entsprechend annimmt, indem sie der Familienbildungsstätte ihre gewünschte Teilnahme dann ebenfalls entweder per E-Mail, SMS, telefonisch, persönlich oder schriftlich mitteilt.
  3. Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmer*innen während des Kurses auf weniger als die Hälfte der maximalen Teilnehmer*innen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die Familienbildungsstätte. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 2.
  4. Für Kurse, mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, kann die Familienbildungsstätte Sonderregelungen genehmigen.

§ 6 Organisatorische Ausgestaltung, späterer Einstieg

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
  2. Die Familienbildungsstätte kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung in angemessenen Rahmen ändern. Bei Veränderung der Kurszeiten ist die Art der Veranstaltung sowie ihre Zielgruppe zu berücksichtigen. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 5.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Familienbildungsstätte nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 und 3.).
  4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
  5. In der Regel ist ein späterer Einstieg nach Beginn des Kurses möglich, soweit noch freie Plätze vorhanden sind. Eine Anmeldung zum Kurs mit verspätetem Einstieg ist jedoch erst nach Beginn des Kurses möglich. Die/der Teilnehmer*in zahlt in diesem Fall die anteilige Teilnahmegebühr für die restliche Laufzeit des Angebotes.

§ 7 Rücktritt und Kündigung

  1. Die Familienbildungsstätte kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Familienbildungsstätte nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In Fall der teilweisen Leistungserbringung wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Teilnehmer*in ohne Wert ist.
  2. Die Familienbildungsstätte wird die Vertragspartner*in und ggf. die Teilnehmer*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 10 Tagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 20 Werktagen erstatten.
  3. Wird der geschuldete Kostenbeitrag nicht nach Ablauf der in § 4 Absatz 2 genannten Frist entrichtet, kann die Familienbildungsstätte vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Stornogebühr von 10,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
  4. Die Familienbildungsstätte und die Vertragspartner*in können jeweils den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für die Familienbildungsstätte liegt insbesondere vor:
  • Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Haus- bzw. Benutzungsordnung vorliegt nach vorheriger Abmahnung
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten wie Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geruchsbelästigung sowie querulatorisches Verhalten nach vorheriger Abmahnung
  • Ehrverletzungen z. B. Beleidigungen gegenüber der Kursleiter*in, Teilnehmer*innen oder Mitarbeiter*innen der Familienbildungsstätte

Vor einer Abmahnung kann auch ein Ausschluss der Teilnehmer*in als milderes Mittel erfolgen. Hinsichtlich des Vergütungsanspruches gilt Absatz 1 entsprechend.

Ein wichtiger Grund für die Vertragspartner*in liegt insbesondere vor:

  • Schwerer Erkrankung der Teilnehmer*in, die dazu führt, dass die Teilnehmer*in die weitere Teilnahme an dem Kurs nicht fortsetzen kann: dies ist durch die Teilnehmer*in nachzuweisen.
  • Organisatorischen Änderungen nach § 6 Abs. 2 sind der Teilnehmer*in unzumutbar; dies ist durch die Teilnehmer*in zu begründen und entsprechend nachzuweisen.
  1. Es wird ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen.
  2. Wenn die Teilnehmer*in trotz Anmeldung an einem Kurs nicht teilnehmen kann, muss diese Sie sich rechtzeitig vor Kursbeginn abmelden. Die Abmeldung/der Rücktritt muss schriftlich per E?Mail, Fax, Brief oder telefonisch an/bei der Familienbildungsstätte erfolgen. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur bei Abmeldung bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € berechnet. Ebenso im Falle einer Mahnung. Bei Wochenendseminaren beträgt die Rücktrittsfrist 4 Wochen und die Bearbeitungsgebühr 10 €.

Ein späterer Rücktritt ist nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. In diesem Fall werden 70% der Teilnahmegebühr für die nicht in Anspruch genommenen Kursstunden (abzgl. der Bearbeitungsgebühr von 5 €) erstattet. Bei Nichtvorlage eines ärztlichen Attestes wird die komplette Kursgebühr plus einschließlich der im Programm angegebenen Zusatzkosten fällig.

AUSNAHME:

  • der Kursplatz kann aus einer Warteliste belegt werden oder
  • es nimmt eine von Ihnen benannte Ersatzperson teil. 

Die gesamte Kursgebühr ist fällig, auch wenn einzelne Termine seitens der Teilnehmer*in nicht wahrgenommen werden.

§ 8 Online-Veranstaltungen

Alle digitalen Angebote der Familienbildungsstätte werden über Zoom abgewickelt. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hierzu auf unter folgendem Link: https://www.ev-fabi-ms.de/datenschutzhinweise-zoom?Contrast=0&Fsize=0

§ 9 Reisen und Tagesausflüge des Fachbereichs Menschen mit Behinderungen bilden sich weiter

Für diesen Bereich gelten zu diesen AGB noch Zusatz-AGB. Diese finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: https://www.ev-fabi-ms.de/default-351337872e

§ 10 Urheberschutz

  1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Familienbildungsstätte nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
  2. Jede Teilnehmer*in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 11 Datenschutz

Die Familienbildungsstätte unterliegt den Regelungen des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschland (DSG-EKD) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erhebung von personenbezogenen Daten informiert die Familienbildungsstätte über ein gesondertes Informationsblatt, welches Teilnehmer*innen durch Aushang in der Familienbildungsstätte, durch Aushändigung in der Familienbildungsstätte einsehen können und/oder unter folgender Internetadresse abrufen können: https://www.ev-fabi-ms.de/kontakt/datenschutzerklaerung

§ 12 Haftung

Die Haftung der Familienbildungsstätte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer*in sowie wenn die Familienbildungsstätte schuldhaft Rechte der Vertragspartner*in oder der Teilnehme*in verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der Familienbildungsstätte aus demselben Rechtsverhältnis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Familienbildungsstätte anerkannt worden ist.
  2. Ansprüche gegen die Familienbildungsstätte sind nicht abtretbar.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt.
  4. Diese AGB treten mit Wirkung zum 06.05.2021 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.