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Hygienekonzept


Hier finden Sie unser aktuelles Hygienekonzept!

Hygienekonzept der Evangelischen Familienbildungsstätte Münster
zur Vermeidung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Stand 2.5.2022)

Das allgemeine Hygienekonzept der Evangelischen Familienbildungsstätte geht davon aus, dass der Gesundheitsschutz sowohl der Teilnehmenden als auch der Beschäftigten höchste Priorität hat und jederzeit den gesetzlichen Anforderungen genügt. Dazu gehört unter anderem die regelmäßige fachgerechte Reinigung der genutzten Räume mit geeigneten Reinigungsmitteln.

Das neuartige Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Dies erfordert eine stetige Anpassung des Hygienekonzepts unserer Einrichtung.

Im Rahmen der Krise um die Verbreitung des Corona-Virus und der Covid19-Erkrankungen haben sich die Anforderungen an die Hygienebedingungen verändert, um den Betrieb der Evangelischen Familienbildungsstätte angepasst fortführen zu können. Es geht dabei einerseits um allgemeine Hygienebedingungen und andererseits um die Kontaktreduzierung für die Arbeitstätigkeit. Wir haben dazu ein Konzept entwickelt, was nach der Eindämmung der Corona-Infektionen erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen ist.


1. Allgemeines

Auf gewünschte oder notwenige Verhaltensweisen und Verhaltensänderungen in der ev. Familienbildungsstätte Münster ist durch entsprechende schriftliche Hinweise, wie Infopapiere und Aushänge, hinzuweisen. Die MitarbeiterInnen müssen bezüglich des Hygienekonzepts jederzeit auskunftsfähig gegenüber den Kursteilnehmenden und Besuchern sein.

Im Gebäude der Evangelischen Familienbildungsstätte sind am Haupteingang (2.Etage) und in den Sanitäranlagen Handdesinfektionsmittelspender installiert.


2. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen


Alle MitarbeiterInnen sind zudem angewiesen, unabhängig von Ihrem Arbeitsauftrag, sich häufig und regelmäßig die Hände zu waschen. Mindestens beim Betreten der Evangelischen Familienbildungsstätte sind die Hände fachgerecht zu desinfizieren. 

Beim Husten oder Niesen ist ein größtmöglicher Abstand zu halten und in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch zu husten oder nießen, welches anschließend entsorgt werden muss.

Alle MitarbeiterInnen sind dazu verpflichtet, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2 Maske) zu tragen. Direkter körperlicher Kontakt zu anderen Beschäftigten oder Teilnehmenden/BesucherInnen ist untersagt (z.B. Händeschütteln).

Alle MitarbeiterInnen sind für die Hygiene Ihres direkten Arbeitsplatzes selbst verantwortlich (z.B. Schreibtische und -geräte etc.). Die MitarbeiterInnen werden über dieses Hygienekonzept ausführlich unterrichtet und anlässlich von notwendigen Änderungen jederzeit aktuell informiert.

MitarbeiterInnen mit Krankheitssymptomen dürfen die Ev. Familienbildungsstätte nicht betreten.


3. Kursteilnehmende/BesucherInnen


Alle Kursteilnehmende und BesucherInnnen sind in den Räumlichkeiten der Ev. Familienbildungsstätte dazu verpflichtet, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen (OP-Maske oder FFP2 Maske). 

Mindestens beim Betreten der Evangelischen Familienbildungsstätte sind die Hände fachgerecht zu desinfizieren.

Beim Husten oder Niesen ist ein größtmöglicher Abstand zu halten und in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch zu husten oder nießen, welches anschließend entsorgt werden muss.

Teilnehmende und BesucherInnen mit Krankheitssymptomen dürfen die Ev. Familienbildungsstätte nicht betreten. 


4. (Seminar-)Räume

In den Sport-Kursen darf in den (Seminar-)Räumen an festen Sitz- oder Stehplätzen der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

In den Eltern-Baby/Eltern-Kind-Angeboten muss in den (Seminar-)Räumen der Mund-Nasen-Schutz auch während des Angebotes getragen werden.

Die Seminarräume sind vor, während und nach dem Kurs ausreichend zu lüften. Nach Beendigung des Kurses sind die benutzten Kontaktflächen (z.B. Tische, Matten) zu desinfizieren.


5. Seminararbeit

Die pädagogischen Mitarbeitenden eigener Veranstaltungen sowie Dozenten sind angehalten, Methoden und Settings der Seminararbeit anzuwenden, die garantieren, dass die Mindestabstände jederzeit eingehalten werden können. Sie haben ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Räume ausreichend gelüftet werden. 

5.1 Eltern-Kind-Angebote


Das zur Verfügung gestellte Material und die Raumgestaltung sind an die derzeit geltende Infektionshygiene angepasst. In den Musikkursen werden nur Instrumente zur Verfügung gestellt, die sich im Anschluss ausreichend desinfizieren lassen.

Während des gesamten Angebotes muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Das Singen ist mit Maske erlaubt. 

Im Anschluss werden die Kontaktflächen und Spielmaterialien von der Kursleitung desinfiziert. 

Mitgebrachtes Essen und Getränke sowie persönliche Gegenstände wie z.B. Schnuller dürfen nur dem eigenen Kind zugänglich gemacht werden.

Die Anwesenheitsliste ist bei jedem Kursbesuch von der Kursleitung zu führen.


5.2 Seminare für Erwachsene

In den Seminaren muss während der gesamten Zeit der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

Die Anwesenheitsliste ist bei jedem Kursbesuch von der Kursleitung zu führen. 

Im Anschluss werden die Kontaktflächen von der Kursleitung desinfiziert.


5.3 Sportangebote

Die Teilnehmenden werden im Vorfeld gebeten, eigene Matten mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Matte der Einrichtung im Anschluss von der teilnehmenden Person desinfiziert werden.
 
Am festen Sitz- oder Stehplatz kann die Mund-Nasen-Maske in Absprache mit der Kursleitung abgelegt werden, wenn die Abstandsregeln von 1,5 Metern eingehalten werden können. Beim Verlassen des Sitzplatzes muss die Maske wieder angelegt werden. 

Die Umkleideräume dürfen mit einem Mund-Nasen-Schutz genutzt werden. 

Die Anwesenheitsliste ist bei jedem Kursbesuch von der Kursleitung zu führen.

Im Anschluss werden die Kontaktflächen von der Kursleitung desinfiziert.

 

6. Verkehrsflächen

Die Verkehrsflächen sind von überflüssigen Gegenständen zu befreien und regelmäßig zu reinigen. 

Der Aufzug kann grundsätzlich nur von einer Person bzw. einem Haushalt genutzt werden. Türklinken, Licht- und weitere Bedienschalter werden regelmäßig desinfiziert. 


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